Universität KonstanzExzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“

Integration per Unterschrift?

27. Oktober 2011

Zweckmäßigkeit von Integrationsvereinbarungen im Migrationsrecht

Die Bundesgesetzgebung erhebt die Integration zu einem Kernanliegen der deutschen Migrationspolitik – ein anspruchsvolles  Unterfangen. Eine erfolgreiche Integrationssteuerung verlangt mehr als den möglichst effektiven Vollzug des Gesetzesrechts. Vielmehr muss die Verwaltung auf die gesellschaftliche Lebenswirklichkeit einzuwirken suchen. Eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordert von den Ausländerbehörden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Staatsverwaltungen (etwa:  Schulen und Sozialämtern) sowie gesellschaftlichen Akteuren  (etwa: Wohlfahrtsverbände und Migrantenvertreter).

Doch selbst wenn die Rahmenbedingungen stimmen, ist der Erfolg im Einzelfall nicht garantiert. Integration ist durch außerrechtliche und individuelle Faktoren bedingt, die nur partiell dem direkten Einfluss der Staatsverwaltung unterliegen. Aus diesem Grund erwägt die Bundesgesetzgebung die Einführung eines „Integrationsvertragsvertrags“.

Freilich ergeben sich bei der Umsetzung grundlegende Fragen: Sollen derartige Vereinbarungen mit allen Ausländern geschlossen oder nur in Einzelfällen vereinbart werden? Besitzt die Vereinbarung eine Rechtsverbindlichkeit mit positiven und/oder negativen Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus oder geht es um die Bündelung tatsächlicher Förderangebote ohne die Bewirkung eigenständiger Rechtsfolgen? Sind Gesetzesänderungen zum gegenwärtigen oder künftigen Zeitpunkt angezeigt?

Der geplante Workshop dient der Begegnung von Wissenschaft und Praxis aus Anlass der aktuellen deutschen Diskussion zur Einführung von Integrationsvereinbarungen, ohne sich auf die Begleitung und Bewertung der aktuellen Modellprojekte zu beschränken. Ziel ist die grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Vorzügen und Problemen einer konsensualen Migrationssteuerung am Beispiel von Integrationsvereinbarungen. Deren Zweckmäßigkeit soll mit der Grundsatzfrage nach der angemessenen Rolle des Staates in der Integrationspolitik verbunden und zu den Erfahrungen in Österreich und der Schweiz in Bezug gesetzt werden, die beide bereits praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Gestaltformen der Integrationsverträge sammelten.

27.-28. Oktober 2011
Kloster und Schloss Salem, Neues Museum · 88682 Salem

Kontakt

wissenschaftsforum[at]uni-konstanz.de
www.uni-konstanz.de/wissenschaftsforum

Eine Veranstaltung des Konstanzer Wissenschaftsforums und des Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht (FZAA) an der Universiät Konstanz